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UNFALLMELDUNG

Die Unfallmeldung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und stellt sicher, dass alle Vorfälle am Arbeitsplatz ordnungsgemäß dokumentiert und bearbeitet werden.

Sie trägt dazu bei, eine sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter zu gewährleisten

Meldung einer Verletzung oder eines Unfalls

Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens

Name des Verletzten*

Erste-Hilfe-Leistungen

Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z.B. Spätfolgen eintreten sollten. Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind. 

Gute Besserung!

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